Die Verwaltung des Landtages von Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter (m/w/d)
für Protokollangelegenheiten des Landtages von Sachsen-Anhalt
(Entgeltgruppe 11 TV-L).
Die Landtagsverwaltung ist als Dienstleisterin für das Parlament im Herzen der Demokratie
tätig und stellt den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicher.
Gleichzeitig schafft sie die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen
für die Mitglieder des Landtages zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, um das Funktionieren
von Parlament und Demokratie sicherzustellen. An diesem einzigartigen Arbeitsort in
Sachsen-Anhalt sind Sie im Referat Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst und
Protokoll des Landtages von Sachsen-Anhalt im Bereich Protokoll Teil eines modernen
Teams und übernehmen mit einem weiteren Kollegen insbesondere folgende Aufgaben:
Nachbereitung von repräsentativen protokollarischen und hausinternen Empfängen,
Veranstaltungen, Gedenk- und Sonderveranstaltungen des Landtags;
von Reise- und Besuchsprogrammen, insbesondere für hochrangige internationale
und nationale Gäste und Delegationen beim Landtag, einschließlich deren
Begleitung, Betreuung und Führung durch den Landtag,
Landtages,
Vorbereitung von Ausschuss- und Delegationsreisen der Gremien des Landtages,
Traueranzeigen, Erstellung von Einladungen für repräsentative Veranstaltungen
des Landtages etc.
Wir bieten Ihnen:
Aufgaben für die Allgemeinheit,
möglich,
2
Länder (TV-L) mit dynamischer Entwicklung,
Woche sowie regelmäßige Dienstbefreiung an Heiligabend und Silvester,
Landtagsverwaltung,
Beschäftigten, z. B. Vorträge über psychische Gesundheit, Gesundheitstage,
Sportangebote usw.,
Privatleben und Beruf, beispielsweise durch variable Arbeitszeiten,
Klimaschutzprojekte,
zum Hauptbahnhof und zur Straßenbahnhaltestelle) und dazugehörige Job-Ticket-
Angebote für den Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und den Regionalverkehr
Magdeburg (marego).
Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen:
gemäß der Protokollerklärung Nr. 11 des Teils I der Entgeltordnung zum TV-L in den
folgenden Fachrichtungen:
oder
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen;
C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis
beispielsweise durch das Cambridge Certificate, TOEFL etc.) sowie
Wochenarbeitszeit (z. B. in den Abendstunden oder am Wochenende).
Wünschenswert sind:
Fähigkeiten aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und des nationalen und
internationalen diplomatischen Protokolls (vorzugsweise im Bereich des öffentlichen
Dienstes der Länder oder des Bundes) sowie aus dem Bereich des Eventmanagements;
3
Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
vorzugsweise französisch, spanisch oder italienisch;
Umgangsformen sowie
Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in
die Entgeltgruppe 11 TV-L.
Für weitere Informationen zum Aufgabenprofil stehen Ihnen Frau Bodewein unter der
Telefonnummer +49 391 560-1236 und bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren Frau Krings
unter der Telefonnummer +49 391 560-1195 zur Verfügung.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden begrüßt und bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Zur
Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine
Behinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Ihre Bewerbung1 richten Sie bitte mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
(ausführliches Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien des Schulabschluss- und
Hochschulabschlusszeugnisses nebst Diploma Supplement sowie eine
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der
aktenführenden Stelle) bis zum 17.04.2026 per E-Mail an
personal@lt.sachsen-anhalt.de (eine PDF-Datei, max. 15 MB)
oder in schriftlicher Form ohne Bewerbungsmappe oder Hefter an
Landtag von Sachsen-Anhalt
Landtagsverwaltung, Referat 12
Domplatz 6 – 9
39104 Magdeburg
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender
Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen
hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB).
1 Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Sechs Monate nach Abschluss des
Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt, wenn der
Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die
Unterlagen bei einer erfolglosen Bewerbung nach dieser Zeit vernichtet.
4
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.